Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV)

Am Elektrizitätsnetz angeschlossene Endverbraucher, die selber auch Strom produzieren, können diesen teilweise oder ganz selber verbrauchen. Dieses Recht auf Eigenverbrauch ist im Energiegesetz festgehalten und in der Energie- und Stromversorgungsverordnung präzisiert.

Vollzugshilfe für die Umsetzung des Eigenverbrauchs nach Art. 7 Abs. 2bis und Art. 7a Abs. 4bis des Energiegesetzes (EnG; SR 730.0)

Eigenverbrauchsabrechnung

  • Unabhängig der Zähler-Messanordnung wird Ihnen die Eigenverbrauchsabrechnung aus den 15-Minuten-Werten zusammengestellt
  • PVA- und Bezugs-Zähler: Die zeitgleiche Erhebung der Abgabe und des Bezugs wird mittels Aggregatbildung (virtueller Messpunkt) berechnet
  • Zweiwegzähler-Abrechnung: Bezug mit Netznutzung und PVA-Produktion wird getrennt dargestellt

Eigenverbrauch

  • Gleichzeitige Produktion und Verbrauch von Energie

Eigenverbrauchsabrechnung

  • Abrechnungsdaten für PVA- Besitzer, Hausverwaltung, Mieter
    Energie- und Leistungsdaten
  • App, Web- Portal: Visualisierung Eigenverbrauch

Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV)

  • Vertrag mit dem Elektrizitätswerk
  • Vereinbarung mit den Mietern
  • Messwesen
  • Interne Tarifvereinbarung
  • Eigenverbrauchsabrechnung

Energie- Manager

  • Die Verbraucher (Wärmepumpe, Boiler, eCar, Tumbler, …)
    werden möglichst dann betrieben, wenn Solarstrom vorhanden ist.
  • Mit einem Energie Manager kann der Eigenverbrauch bis zu 30% erhöht werden.

MFH Minergie P-ECO, 6 Wohn.

  • PV- Anlage: 7.14 kWp
  • Wärmepumpe: 7.2 kW Leistung
  • Strombezug: 24’667 kWh / Jahr, CHF 5’280.00
  • PVA Produktion: 7’969 kWh / Jahr, CHF 444.00

Einsparung

  • Anteil Eigenverbrauch: 48.3%
  • Einsparung: CHF 2'716.00
  • Die Stromrechnung reduziert sich um 52.5%.