Am Elektrizitätsnetz angeschlossene Endverbraucher, die selber auch Strom produzieren, können diesen teilweise oder ganz selber verbrauchen. Dieses Recht auf Eigenverbrauch ist im Energiegesetz festgehalten und in der Energie- und Stromversorgungsverordnung präzisiert.
Eigenverbrauchsabrechnung
- Unabhängig der Zähler-Messanordnung wird Ihnen die Eigenverbrauchsabrechnung aus den 15-Minuten-Werten zusammengestellt
- PVA- und Bezugs-Zähler: Die zeitgleiche Erhebung der Abgabe und des Bezugs wird mittels Aggregatbildung (virtueller Messpunkt) berechnet
- Zweiwegzähler-Abrechnung: Bezug mit Netznutzung und PVA-Produktion wird getrennt dargestellt